Aktuelles | 08.2025
Befristete Sonderabschreibungen für PV & Batteriespeicher
Bundeskabinett beschließt steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen
Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der Investitionen durch Unternehmen u. a. in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Elektroautos durch höhere Abschreibungssätze fördert (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland). Nach dem Gesetzesentwurf soll für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen auch betrieblich genutzte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zählen, die degressive Abschreibung befristet wieder eingeführt werden. Begünstigt werden sollen Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027.
Der degressive Abschreibungssatz darf dreimal so hoch sein wie bei linearer Abschreibung, maximal 30 Prozent jährlich. Für Photovoltaik (20 Jahre AfA) entspricht dies einer jährlichen Abschreibung von maximal 15 Prozent, für Speicher (10 Jahre AfA) ergeben sich maximal 30 Prozent. Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Anschaffungspreis gilt eine Sonderregelung mit 75 Prozent Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr (vgl. dazu auch nachfolgende News). Der BSW-Solar hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für Sonderabschreibungen zur Ankurbelung der C&I-Nachfrage ausgesprochen.
Er wird versuchen, im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren zumindest auch für stationäre Batteriespeicher noch eine Gleichstellung mit den für E-Autos höheren Abschreibungssätzen zu erreichen.