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Aktuelles | 04.2026

Kurzauswertung des jüngsten Referentenentwurfs

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle trägt den Titel: „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver­träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“.

Der Referentenentwurf hält zwar am Ziel fest, den Stromanteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Um die Kosteneffizienz des Ausbaus der Solarenergie zu stärken, soll nach dem Wunsch des BMWE künftig jedoch der Fokus stärker auf kostengünstige Freiflächenanlagen gelegt werden. Der künftige Investitionsrahmen des EEG soll erneuerbare Energien künftig „markt- und systemdienlich fördern“. Nach dem neuen Leitprinzip des BMWE soll sich die „Stromeinspeisung zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren“. Weiter heißt es in dem geleakten Gesetzentwurf: „Das bisherige ‚produce and forget‘-Modell für kleinere Anlagen ist daher nicht mehr zeitgemäß.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf nach einer Auswertung des BSW-Solar ab 2027 u. a. vor:

  • Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen unter 25 kWp
  • Ausweitung der Direktvermarktungspflicht auf PV-Neuanlagen unter 100 kWp
  • Änderung der Ausschreibungsvolumina mit stärkerem Fokus auf Freiflächenanlagen
  • Einführung einer produktionsabhängigen Erlösabschöpfung ohne Marktwertkorridor
  • Abschaffung des Volleinspeisebonus
  • Einheitlicher Vergütungssatz von 6,2 ct/kWh für neue Gebäude-PV-Anlagen zwischen 25 und 750 kWp bzw. Freiflächenanlagen zwischen 25 und 1.000 kWp
  • 50 Prozent Spitzenkappung bei Kleinanlagen; weiterhin offen ist, ob dies Anlagen unter 25 oder unter 100 kWp betrifft
  • Streichung der Ausfallvergütung
  • Anhebung des Gebotshöchstwertes für Anlagen des zweiten Segments auf 9,9 ct/kWh
  • Einführung von Resilienzausschreibungen für PV mit einem Volumen von 500 MW/Jahr zwischen 2027 und 2029

Zu den Details dieser Punkte und deren kritischer Bewertung hatten wir bereits in vorangegangenen Newslettern sowie gegenüber den Mitgliedern der relevanten BSW-Fachgruppen berichtet.

Neu enthalten sind im jüngsten Leak der EEG-Novelle nach erster Auswertung u. a.

  • Ersatzlose Streichung des Untersegments für besondere Solaranlagen inklusive des Bonus für besondere Solaranlagen außerhalb von Ausschreibungen
  • Die Übertragungsnetzbetreiber sollen Strom aus fernsteuerbaren Anlagen nicht mehr zu negativen Börsenstrompreisen vermarkten dürfen. Fernsteuerbare Anlagen in der Einspeisevergütung, deren Strom durch die ÜNB vermarktet wird, könnten somit während negativer Börsenstrompreise durch die ÜNB abgeregelt werden. Im Fall einer Abregelung wären die abgeregelten Strommengen allerdings zu entschädigen.
  • Absenkung der Leistungsschwelle für iMSys-Pflichteinbaufälle von 7 auf 2 kWp
  • Der Bezugspunkt für die Einhaltung der Rollout-Quoten bei Messstellen mit Erzeugungsanlagen soll auf die Anzahl der auszustattenden Messstellen geändert werden. Bislang bezogen sich die Rollout-Quoten für Messstellen mit Erzeugungsanlagen auf die installierte Leistung.
  • Klarstellung zur Bereitstellung der MaLo-ID in § 8b EEG-E inklusive einer zugehörigen Aufsichtspflicht der BNetzA in § 85 Abs. 1 Nr. 3 lit. a EEG-E

Da die heiße Phase des Gesetzgebungsverfahrens noch bevorsteht, ist die BSW-Geschäftsstelle weiterhin sehr an sachdienlichen Hinweisen aus der BSW-Mitgliedschaft interessiert. 

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