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Aktuelles | 02.2019

Start des Marktstammdatenregister – auch Bestandsanlagen betroffen

Am gestrigen Donnerstag startete das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Das MaStr ist ein Webportal, das sämtliche Stammdaten der Marktakteure (etwa Betreiber von PV-Anlagen und Stromspeichern) und ihrer Anlagen der leitungsgebundenen Energieversorgung im Strom- und Gasmarkt erfasst. Es löst das bestehende Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab; Anlageregister und PV-Meldeportal werden eingestellt (wir berichteten). Alle bestehenden und neuen Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher müssen innerhalb bestimmter Fristen im MaStR eingetragen werden – ansonsten drohen Kürzungen der Einspeisevergütung.

Neue Anlagen müssen künftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Bestandsanlagen, die vor dem heutigen Tage in Betrieb gegangen sind, müssen innerhalb von zwei Jahren, also bis 31. Januar 2021 registriert werden. Stromspeicher müssen bis 31. Dezember dieses Jahres gemeldet werden. Da das Webportal zu Beginn sehr stark frequentiert werden dürfte, sollten Anlagenbetreiber die Registrierung erst nach Erhalt des Informationsschreibens ihres Anschluss-Netzbetreibers vornehmen.

Die Anschluss-Netzbetreiber versenden dieses Schreiben gestaffelt im Verlauf der ersten 18 Monate nach dem Start des Webportals. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Markstammdatenregister haben wir in einem Merkblatt für BSW-Mitglieder zusammengefasst, Sie finden es hier https://bsw.li/2MGLefs

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