Aktuelles | 01.2025
BSW-Solar reicht Stellungnahme zur Ausschussanhörung ein und wird als Experte geladen
Nach dem Bruch der Ampelkoalition hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die ursprünglich geplante große Energierechtsnovelle auf eine neue Gesetzesinitiative reduziert, die noch möglichst in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen werden soll (wir berichteten).
Dabei haben die Parlamentarier vor allem Bausteine aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf mit der Zielsetzung herausgelöst, weiterhin Systemstabilität auch bei zunehmenden Photovoltaik-Erzeugungsgipfeln sicherzustellen und damit letztlich auch das weitere Wachstum des Photovoltaikzubaus zu ermöglichen.
Der BSW-Solar wurde für kommenden Mittwoch von der Union zur öffentlichen Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie zum Gesetzesvorhaben eingeladen. Auf sie wird es maßgeblich ankommen, ob der zuvor im Sinne der Solarbranche abgespeckte Gesetzesentwurf noch eine Chance haben wird, vor der Bundestagswahl das Licht der Welt zu erblicken.
Der BSW-Solar hat zudem mit aktiver Unterstützung aus der Mitgliedschaft eine Stellungnahme erarbeitet und im Bundestag eingereicht.
Im vorliegenden Gesetzentwurf sind insbesondere folgende Themen enthalten:
- Entbürokratisierung der Direktvermarktung, um sie massengeschäftstauglich zu machen
- Entfallen der Förderung während negativer Preise, verbunden mit einer Reparatur des Kompensationsmechanismus in § 51a EEG, sodass die Förderung durch einen sinnvoll verlängerten Vergütungszeitraum nachgeholt werden kann
- Verbesserung der EEG-Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber, um unnötige EEG-Kosten durch stark negative Strompreise zu vermeiden
- Änderungen am Smart-Meter-Rollout, den Kostenobergrenzen und der Steuerungspflicht für Photovoltaikanlagen größer 7 Kilowatt (kWp)
- Verpflichtung der Netzbetreiber, die bereits steuerungspflichtigen Anlagen zuverlässig steuern zu können
- Umstellung des Day-Ahead-Strommarktes von stündlicher Vermarktung auf viertelstündliche Vermarktung aufgrund europäischer Vorgaben und Anpassung der Regeln zur Marktprämie im EEG
- Die Flexibilisierung von Batteriespeichern soll durch erneute Änderungen am Ausschließlichkeitsprinzip und ein neues Pauschalmodell für Heimspeicher praktisch umsetzbar gemacht werden
- Verankerung von flexiblen Netzanschlüssen im EnWG, um Netzverknüpfungspunkte effizienter zu nutzen
SPD und Grüne haben damit zumindest teilweise die Kritik des Verbandes am ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen, der noch im Sommer unter dem maßgeblichen Einfluss der FDP zustande gekommen war.
Der BSW-Solar empfiehlt in seiner Stellungnahme, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Dies ist notwendig, damit die geplanten Maßnahmen zur weiteren Systemintegration der Photovoltaik rechtzeitig ihre Wirkung entfalten können und der zunehmenden Planungsunsicherheit im Zusammenhang mit schwer kalkulierbaren negativen Strompreisen der Nährboden entzogen wird. Zudem kann damit dem „Verhetzungspotenzial“ im Zusammenhang mit den schwer zu rechtfertigenden überhöhten EEG-Kosten zu Zeiten negativer Strompreise und der vermeintlichen „Brownout-Gefahr“ durch hohe EE-Stromspitzen in Zeiten geringer Last weitgehend die Grundlage genommen werden.
Ob in den beiden voraussichtlich noch verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages (Ende Januar und im Februar) eine parlamentarische Mehrheit für das Gesetz zustande kommt, ist noch offen und wird wie gesagt vor allem von der Unionsfraktion abhängen. Das Politikteam des BSW-Solar befindet sich derzeit im intensiven Austausch mit den Parlamentariern über die Inhalte des Entwurfs.