EEG-Novelle von Bundesrat verabschiedet
EEG-Novelle von Bundesrat verabschiedet: Gesetz tritt am 1.1.2012 in Kraft
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung neben dem beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz, wie vom Bundestag am 30.6. beschlossen, passieren lassen. Somit wird der bestehende Förderrahmen für die Photovoltaik mit nur geringfügigen Änderungen fortgeführt. Zusätzliche Förderkürzungen oder gar eine Deckelung des Zubaus, wie von Teilen der Berliner Regierungskoalition in den vergangenen Monaten erneut gefordert, haben somit keinen Eingang in das Gesetz gefunden. Das EEG 2012 kann nun nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Die Länder hatten noch in dieser Woche intensiv über das EEG diskutiert und die Anrufung eines sogenannten Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag erwogen. Zahlreiche Länder hatten die insgesamt wenig ambitionierten Ansätze zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien kritisiert und an einzelnen Stellen noch einmal ihre Änderungswünsche vorgebracht. Unter anderem kritisierten die Länder die verschärften Anforderungen an PV-Kleinanlagen beim Einspeisemanagement sowie den Ausschluss von Naturschutzflächen bei der Vergütung von Solarparks. In der heutigen Abstimmung fand sich jedoch auf Basis dieser Detailkritikpunkte keine Ländermehrheit für einen Einspruch gegen den Parlamentsentwurf, sodass es nicht zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen wird. In ihrem heutigen Beschluss verabschiedeten die Länder darüber hinaus eine Entschließung, in der sie u.a. noch einmal f eststellten, "dass Wind- und Sonnenenergie eine entscheidende Rolle beim Zubau neuer Erzeugungskapazitäten zukommen wird." Darüber hinaus fordern die Länder die Bundesregierung auf, geeignete Speicherkapazitäten für Strom aus Wind und Sonne zu schaffen und hierbei die rasche Einführung neuer Speichertechnologien zu fördern.
Der BSW-Solar hatte in den vergangenen Monaten unter anderem mit einer auf Sachinformationen ausgelegten Anzeigenserie gegenüber Bund, Ländern und Öffentlichkeit für die Beibehaltung stabiler und kostendeckender Rahmenbedingungen geworben (Vgl. www.energiediskussion.solarwirtschaft.de).
Auch die weiteren Gesetze des Energiepakets, u.a. ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz sowie einige für die Photovoltaik positive Änderungen im Baurecht, haben heute die Länderkammer passiert und können somit wie geplant in Kraft treten. Einzig das Vorhaben der Bundesregierung, energetische Sanierungsmaßnahmen zusätzlich auch steuerlich zu fördern, wurde vom Bundesrat abgelehnt. Der BSW-Solar setzt sich hier für eine bessere Berücksichtigung von Heizungsmodernisierungen mit Solarwärme ein. Zu dem Gesetzentwurf wird es nun voraussichtlich ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern geben. Mit der Veröffentlichung der Gesetze im Bundesgesetzblatt ist nach formeller Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in den kommenden ein bis zwei Wochen zu rechnen.