Aktuelles | 02.2019
EnSaG: BMWi prüft Nachbesserungsbedarf
EnSaG: BMWi prüft Nachbesserungsbedarf zur Klarstellung von Übergangsbestimmungen (Sonderabsenkung 40 und 750kWp)
Wie berichtet (siehe BSW-Extra Photovoltaik 2019-1-11), ist dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium während der Ausarbeitung der Übergangsbestimmungen des Energiesammelgesetzes (EnSaG) ein unbeabsichtigter handwerklicher Fehler unterlaufen: Die am 21. Dezember 2018 in Kraft getretene Gesetzesänderung enthält nach Einschätzung von BSW-Juristen keine klaren Übergangsbestimmungen für PV-Anlagen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. Dezember 2018 und vor 1. Februar 2019 in Betrieb gehen, auch wenn es politisch unstrittig ist, dass sie bis Ende Januar 2019 nach den alten Konditionen gefördert werden sollten. Die fehlenden Bestimmungen betreffen ausschließlich Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt, nicht jedoch Anlagen im Eigenheimbereich und Anlagen, deren Vergütung per Ausschreibung ermittelt wird.
Trotz dringender Aufforderung an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), die Behebung des Umsetzungsfehlers zunächst schriftlich klarzustellen, gab es bislang keine offizielle Stellungnahme in dieser Sache. Gegenüber einer Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion bestätigte das BMWi jedoch mittlerweile, dass es sich um einen unbeabsichtigten Fehler handle und derzeit noch geprüft werde, wie die Unsicherheit bestmöglich behoben werden könne. So könnte die gesetzgeberische Anpassung im Rahmen der Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erfolgen. Der BSW-Solar drängt weiterhin auf eine schnellstmögliche Beseitigung der Unsicherheit und wird Verbandsmitglieder umgehend auf diesem Wege informieren, sobald die Klarstellung vorliegt.