Aktuelles | 06.2019
Neuer Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht - BSW bezieht Stellung
Am 29.05.2019 wurde ein neuer gemeinsamer Referentenentwurf für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz - GEG) von BMWi und BMI in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben, welcher gegenüber dem Entwurf vom November 2018 leicht verändert wurde.
Für die Solartechnologien bringt das GEG gegenüber den bisher geltenden Regeln der EnEV und des EEWärmeG Licht und Schatten. Die Kritikpunkte zum Entwurf im November aus Sicht des BSW-Solar wurden im Februar in einem internen Prozess abgestimmt. Die Änderungen im vorliegenden Entwurf gegen ursprünglichen informellen Gesetzesentwürfen betreffen die Solartechnik zumindest indirekt. Die für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erforderliche Definition des Niedrigstenergiegebäudes bleibt unverändert und sieht weiterhin keine Verschärfung des Neubauniveaus gegenüber dem EnEV-Niveau ab Anfang 2016 vor.
Die vom BSW begrüßte vorgesehene Umstellung der Ermittlung der Primärenergiefaktoren für Wärmenetze von der Stromgutschriftmethode auf die Carnot-Methode entfällt zunächst. Für die Solarthermie hätte diese Methode das Potenzial gehabt, dass durch eine entsprechende Ausgestaltung der Einsatz Erneuerbarer Wärme in einem Wärmenetz zu einer adäquaten Verbesserung des Primärenergiefaktors dieses Wärmenetzes geführt hätte. Für die Photovoltaik bringt das GEG eine grundlegende Umstellung des Rechenverfahrens im Rahmen der Gesamtenergiebedarfsbilanzierung. Der PV-Strom wird nicht mehr wie bisher über die Normverfahren DIN V 18599 bzw. DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 über die Endenergie bilanziert, sondern wird über ein pauschalisiertes Verfahren vom Primärenergiebedarf abgezogen und der Einfluss einer reinen PV-Anlage auf 20 Prozent begrenzt.
Beim Einsatz von Batterien können maximal 25 Prozent vom errechneten Primärenergiebedarf abgezogen werden. Der BSW kritisiert neben der Begrenzung, die insbesondere den Einfluss der Batterien unterbewertet, dass mit diesem Verfahren die Komplexität erhöht wird statt zu einer Vereinfachung zu führen.