Aktuelles | 12.2022
Weiterleitung des Marktwerts Solar für Ü20-Anlagen bis 100 kWp auf 10 ct/kWh gedeckelt
Ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp haben die Möglichkeit, ihren Solarstrom im Rahmen der Auffanglösung weiterhin an die Netzbetreiber zu liefern.
Die Anlagenbetreiber erhalten dafür den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Direktvermarktungsgebühr weitergeleitet. Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Maximalbetrag der vom Netzbetreiber ausbezahlten Markterlöse auf 10 ct/kWh gedeckelt.