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Aktuelles | 01.2017

01/2017 gibt es wieder KfW-Zuschüsse für Solarstromspeicher

Seit Januar 2017 können wieder Mittel aus dem Speicherförderprogramm der KfW (KfW 275) beantragt werden. Förderfähig sind stationäre Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer maximal 30 Kilowatt leistenden Photovoltaikanlage.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen: zinsgünstiger Kredit der KfW sowie Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage. Auch ältere Anlagen können nachgerüstet werden, sofern diese nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurden. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. Der nicht rückzahlbare Tilgungszuschuss ist zum Jahreswechsel von 22 auf 19 Prozent gesunken. Ab Juli sinkt der Zuschuss auf 16 Prozent.

Verbände raten Interessenten, sich mit der Antragsstellung zu beeilen, da die Fördermittel wie im vergangenen Jahr rasch erschöpft sein könnten. 2016 hatte die KfW das Programm bereits im Oktober bis zum Jahresende ausgesetzt, weil die Nachfrage die Erwartungen deutlich übertroffen hatte.

Ein ausführliches Merkblatt gibt es zum kostenfreien Download auf der Homepage der KfW (www.kfw.de, im Suchfeld den Begriff »KfW 275« eingeben).

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