Aktuelles | 05.2025
Direktvermarktung und Marktbetrieb kleiner Photovoltaikanlagen
Neue PV-Anlagen größer 100 Kilowatt Leistung müssen schon seit mehreren Jahren in der Direktvermarktung betrieben werden.
Die Diskussionen um zunehmende Einspeisespitzen der wachsenden Photovoltaikleistung haben auch Forderungen nach der Direktvermarktung kleinerer PV-Anlagen befördert (wir berichteten). Zwar konnte der BSW-Solar die Absenkung der Pflichtgrenze von 100 kW bisher abwenden, doch stellt sich weiterhin die Frage, wie der Solarstrom aus kleinen PV-Anlagen künftig effizient und kostengünstig vermarktet werden kann.
Außerdem setzen einige Geschäftsmodelle und die flexible Nutzung von Heim- und Gewerbespeichern einen massengeschäftstauglichen „Marktbetrieb“ der Anlagen voraus. Der BSW-Solar setzt sich deshalb intensiv dafür ein, die bisher noch aufwändigen und für die Vermarktung großer Anlagen konzipierten Marktprozesse auch für kleine Anlagen massengeschäftstauglich zu machen. Davon profitieren auch die Betreiber von Anlagen größer 100 kW, bei denen die Direktvermarktung kleiner Überschussmengen schon heute zu unnötig hohen Kosten und Abwicklungsaufwand führt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb die Deutsche-Energie-Agentur beauftragt, einen Arbeitsprozess zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen zu managen. Teilnehmer sind neben dem BMWK und der BNetzA, der BSW-Solar und weitere Verbände der Energiewirtschaft, sowie interessierte Unternehmen.
Quelle: BSW-Solar